HSR-Manager

Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für die App HSR Manager

Stand: 04.05.2020

  1. Anbieter der App

    Anbieter der App HSR Manager ist:

    Julius Bredemeyer

    Am Sulzach 96A
    79423 Heitersheim
    Germany

    E-Mail:

  2. Nutzer (m/w/d) der App

    Zielgruppe der App HSR Manager sind alle ausgebildeten Handball-Schiedsrichter (m/w/d) deutscher Handballverbände, die das Verbandsverwaltungssystem Phoenix II nutzen.

    Nutzer (m/w/d) darf dennoch jeder sein, der folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt:

    • mindestens 13 Jahre alt
    • Hauptwohnsitz in Deutschland, Frankreich oder der Schweiz
    • zugangsberechtigt zum Verbandsverwaltungssystem Phoenix II, mit einem Account, der mindestens eine Schiedsrichter-Rolle trägt

  3. Nutzung der App

    Wir haben das Ziel, alles in einer App zu vereinen, was ein Handballschiedsrichter (m/w/d) benötigt.

    Dies beinhaltet, ist aber nicht begrenzt auf:

    • Pflegen der im Verbandsverwaltungssystem Phoenix II hinterlegten persönlichen Daten
    • Abrufen der Spielaufträge und Synchronisation mit dem eigenen Kalender
    • Ausfüllen der Freiwunschliste unter Beachtung anderer Termine aus dem eigenen Kalender
    • Erstellen und Organisieren von Abrechnungen
    • Kommunikation mit anderen Schiedsrichtern (m/w/d), speziell Gespannpartnern (m/w/d)
    • Vorbereitung auf den jährlichen Regeltest
    • Nachschlagen der offiziellen Handball-Regeln

    Eine Nutzung dieser App zu Zwecken, die keinen Bezug zum Handball-Schiedsrichterwesen haben, wird untersagt. Ausgenommen ist die Chatfunktion.

  4. Urheberrecht und geistiges Eigentum

    1. Allgemeines

      Um dem Urheberrecht Rechnung zu tragen und den Schutz des geistigen Eigentums zu wahren, sind alle durch die App HSR Manager öffentlich zugänglich gemachten Werke Dritter lizenziert.
      Die Lizenzen können jederzeit in der App abgerufen werden unter: Navigationsmenü > Über HSR Manager > Lizenzen anzeigen.

    2. Bild- und Videoaufnahmen der App / Streaming der App

      Es ist allen Nutzern (m/w/d) gestattet Bild- und Videoaufnahmen der App zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

      • Persönlichkeitsrechte anderer Nutzer (m/w/d) werden voll umfänglich gewahrt
      • unlizenzierte Werke Dritter werden nicht gezeigt (siehe 4.3)

    3. Besondere Regelungen

      Funktionen der App, die unlizenzierte Werke Dritter verwenden, sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt.
      Dies beinhaltet, ist aber nicht begrenzt auf:

      • Nutzung der offiziellen Regelfragen zur Vorbereitung auf den jährlichen Regeltest
      • Nachschlagen der offiziellen Handball-Regeln

      Es wird vorsorglich angemerkt, dass die App HSR Manager selbst keine unlizenzierten Werke Dritter öffentlich zugänglich macht. Dem Nutzer (m/w/d) wird lediglich das Erstellen und Verwenden einer Privatkopie ermöglicht.

  5. Schlussbestimmungen (Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel)

    Für Streitigkeiten auf Grund der Verwendung dieser App gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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