Stand: 10.11.2020
Anbieter der App HSR Manager ist:
Julius Bredemeyer
Am Sulzach 96A
79423 Heitersheim
Germany
E-Mail:
help@ivlivs.dev
Zielgruppe der App HSR Manager sind alle ausgebildeten Handball-Schiedsrichter (m/w/d) deutscher Handballverbände, die das Verbandsverwaltungssystem Phoenix II nutzen.
Nutzer (m/w/d) darf dennoch jeder sein, der folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt:
Wir haben das Ziel, alles in einer App zu vereinen, was ein Handballschiedsrichter (m/w/d) benötigt.
Dies beinhaltet, ist aber nicht begrenzt auf:
Eine Nutzung dieser App zu Zwecken, die keinen Bezug zum Handball-Schiedsrichterwesen haben, wird untersagt. Ausgenommen ist die Chatfunktion.
Um dem Urheberrecht Rechnung zu tragen und den Schutz des geistigen Eigentums zu wahren, sind alle durch die App HSR Manager öffentlich zugänglich gemachten Werke Dritter lizenziert.
Die Lizenzen können jederzeit in der App abgerufen werden unter:
Navigationsmenü > Über HSR Manager > Lizenzen anzeigen.
Es ist allen Nutzern (m/w/d) gestattet Bild- und Videoaufnahmen der App zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Funktionen der App, die unlizenzierte Werke Dritter verwenden, sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt.
Dies beinhaltet, ist aber nicht begrenzt auf:
Es wird vorsorglich angemerkt, dass die App HSR Manager selbst keine unlizenzierten Werke Dritter öffentlich zugänglich macht. Dem Nutzer (m/w/d) wird lediglich das Erstellen und Verwenden einer Privatkopie ermöglicht.
Für Streitigkeiten auf Grund der Verwendung dieser App gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Änderungen zur vorherigen Version:
Vorherige Versionen dieser Nutzungsbedingungen sind im Archiv zu finden: